Unsere Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gewährleistet
unseren Kunden, dass sämtliche Entsorgungsleistungen nach den
gesetzlichen Vorschriften und Regelungen durchgeführt werden.
Bei uns werden Sie in allen Entsorgungsfragen kompetent und
individuell beraten. Ihr Anruf genügt.
Wir entsorgen für Sie:
Restmüll – Hausmüll – Gartenabfälle – Holz – Erdaushub – Bauschutt – Gewerbemüll – Klärschlamm
Da sich die Vorschriften in Bezug auf Entsorgung allgemein sehr difiziel und
umfangreich gestalten, können Sie sich anhand der unten stehenden Links
über die jeweiligen Gesetzestexte (PDF-Dokument) des Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetzes sowie der Gewerbeabfallverordnung informieren.
Gewerbeabfallverordnung:
Kreislaufwirtschaftsgesetz:
Fahrzeuge auf technisch neustem und ständig kontrolliertem
Zustand bieten unseren Kunden ein weiters Plus an Sicherheit.
Wir verkaufen bzw. stellen Ihnen
ebenfalls so genannte “BigBags“
(Fassungsvermögen 1 cbm) zur Verfügung.
WICHTIG: Der Gesetzgeber schreibt vor,
dass z. B. Asbestzementplatten
oder auch Mineralfaserwolle in den
BigBags entsorgt werden müssen. BigBags sind
aber auch hervorragend für die Lagerung
und Aufbewahrung von Schüttgütern wie
z. B. Kleinsteinpflaster,Futtermittel und
Zierkies geeignet.