Was darf in meinen Container?

Was muss Ich beachten, wenn Ich den Container auf einem öffentlichen Grund aufstellen möchte?

Wenn es nötig ist, dass Sie den Container auf öffentlichem Grund, zum Beispiel auf Parkplätzen, Straßen oder Fuß- und Gehwegen abstellen, benötigen Sie für diesen Stellplatz eine schriftliche Genehmigung. Diese erhalten Sie bei der Meldeabteilung Ihres zuständigen Ordnungsamtes oder Sie beauftragen uns mit der Beschaffung der Papiere / Genehmigungen.

Da diese Genehmigungen in der Regel kostenpflichtig sind und einige Tage Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen, kümmern Sie sich bitte rechtzeitig darum.

 

Was muss ich beachten, wenn ich den Container auf mein eigenes Grundstück stelle?

Wenn der von Ihnen bestellte Container auf Ihrem eigenen Grundstück aufgestellt werden soll, sollten Sie einige Dinge beachten:

Der Container wird mit einem LKW angeliefert und nach hinten abgesetzt. Der LKW muss also genügend Platz haben, um rückwärts auf Ihr Grundstück zu fahren und sollte durch die Einfahrt passen. Dabei ist nicht nur der ausreichende Platz auf Ihrem Grundstück zu beachten, sondern auch, dass der LKW auf der öffentlichen Straße genügend Platz zum Rangieren hat. Der LKW ist in der Regel ca. 2,50m breit, das heißt, dass Ihre Einfahrt mindestens 3,00m breit sein sollte.

Beachten Sie bitte, dass die Einfahrt einen festen Untergrund haben muss, damit sich der LKW nicht festfährt. Sie können Ihre Einfahrt mit Gehwegplatten auslegen, um das Gewicht des Containertransporters auf eine möglichst große Fläche zu verteilen.

Entsorgung

Unsere Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gewährleistet

unseren Kunden, dass sämtliche Entsorgungsleistungen nach den

gesetzlichen Vorschriften und Regelungen durchgeführt werden.

Bei uns werden Sie in allen Entsorgungsfragen kompetent und

individuell beraten. Ihr Anruf genügt.

Wir entsorgen für Sie:

Restmüll – Hausmüll – Gartenabfälle – Holz – Erdaushub – Bauschutt – Gewerbemüll – Klärschlamm

Da sich die Vorschriften in Bezug auf Entsorgung allgemein sehr difiziel und

umfangreich gestalten, können Sie sich anhand der unten stehenden Links

über die jeweiligen Gesetzestexte (PDF-Dokument) des Kreislaufwirtschafts- und

Abfallgesetzes sowie der Gewerbeabfallverordnung informieren.

Gewerbeabfallverordnung: http://bundesrecht.juris.de

Kreislaufwirtschaftsgesetz: http://bundesrecht.juris.de    

Fahrzeuge auf technisch neustem und ständig kontrolliertem

Zustand bieten unseren Kunden ein weiters Plus an Sicherheit.

Wir verkaufen bzw. stellen Ihnen

ebenfalls so genannte “BigBags“

(Fassungsvermögen 1 cbm) zur Verfügung.

WICHTIG: Der Gesetzgeber schreibt vor,

dass z. B. Asbestzementplatten

oder auch Mineralfaserwolle in den

BigBags entsorgt werden müssen. BigBags sind

aber auch hervorragend für die Lagerung

und Aufbewahrung von Schüttgütern wie

z. B. Kleinsteinpflaster,Futtermittel und

Zierkies geeignet.